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   OLG Schleswig, 26.02.1976 - 7 U 218/74   

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https://dejure.org/1976,2286
OLG Schleswig, 26.02.1976 - 7 U 218/74 (https://dejure.org/1976,2286)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.1976 - 7 U 218/74 (https://dejure.org/1976,2286)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 1976 - 7 U 218/74 (https://dejure.org/1976,2286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 970
  • NJW 1979, 568 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Das Berufungsurteil ist in NJW 1976, 970 veröffentlicht.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2011 - 22 U 95/08
    Zwar führt nach nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur allein die Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage nicht gemäß § 204 BGB zur Verjährungshemmung hinsichtlich des Leistungsanspruchs (vgl. nur BGH NJW 1978, 1975; NJW 1994, 3107; OLG Köln VersR 1990, 373; Münchener Kommentar, § 204 BGB, Rz. 4; anders allerdings OLG Schleswig NJW 1976, 970; Juris Kommentar, § 204, Rz. 38).
  • OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Der Senat hat zwar die analoge Anwendung des § 209 BGB auf den Antrag des Notars auf Zurückweisung der Beschwerde in seinem schon zitierten Beschluß vom 25. November 1994 in Anknüpfung an die vom hiesigen 7. Zivilsenat vertretene Mindermeinung (NJW 1976, 970) im Hinblick darauf bejaht, daß der Notar seine Forderung - anders als ein Gläubiger im Zivilrecht - nicht aus eigenem Recht überprüfen lassen könne, das Notarkostenbeschwerdeverfahren zur rechtskräftigen Feststellung der Notarkostenforderung führe und es nicht einsichtig und sinnwidrig wäre, wenn die Kostenforderung des Notars verjähren könnte, solange sie Gegenstand des alleinigen, zu ihrer Überprüfung bestimmten gerichtlichen Verfahrens sei.
  • OLG Hamburg, 10.05.1984 - 6 U 236/83

    Aufrechenbarkeit von verjährten Gegenansprüchen auf Frachtentgelt für der

    Schließlich verfängt auch nicht der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 26. Februar 1976 (NJW 1976, 970 [OLG Schleswig 26.02.1976 - 7 U 218/74] ).
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